13-2025 Mitarbeiter/in oder Sachbearbeiter/in im Geschäftszimmer (w/m/d)
Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
in Mainz-Kastel
ist in der Direktion Wasserschutzpolizei, Führungsgruppe, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (40 Stunden / Woche) als
Mitarbeiterin / Mitarbeiter oder Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
Kennziffer 13-2025
zu besetzen.
Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren.
Unser Angebot
· Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst, die Ihnen langfristige berufliche Sicherheit und Perspektiven bietet
· Vielseitige und vielschichtige Tätigkeiten
· Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeitsfelder nach persönlicher Eignung
· Tätigkeitsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote
· Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen“, u.a. sowie Firmenkontingent für das Ferienprogramm der Stadt Wiesbaden „wi&you - Schöne Ferien“
· Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, 1 zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr
· Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen unserer Servicezeiten mit Gleitzeit und digitaler Zeiterfassung
· Eine attraktive Eingruppierung in der E6 TV-H (ab 2.966 Euro brutto) zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
· Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehrere angrenzenden Gebiete, wie etwa Mainz, zunächst befristet bis 31.12.2026
· Gesundheits- und Sportangebote am Dienstort inklusive der Berechtigung zur Nutzung des Service „Wellhub“
· Ein attraktiver Standort mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung in der Landeshauptstadt Wiesbaden mit direkter Nähe zum Rheinufer sowie einem Kraft- und Fitnessraum
· Kostenfreie Nutzung der Elektro-Ladesäulen je nach Verfügbarkeit
· Persönliches Smartphone zur dienstlichen Nutzung
· Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Ihre Aufgaben
· Bearbeitung u.a. von Abwesenheiten der Tarifbeschäftigten mittels Zeiterfassungsprogramm IZEMA
· Posteingang und E-Mails bearbeiten
· Postausgang bearbeiten (Erfassen im Brieftagebuch und E-Mails versenden)
· Führung der Urlaubs- und Krankenkartei
· Sortierung des Schriftverkehrs und Ablage
· Wahrnehmung verschiedener Meldeverpflichtungen wie z. B. Belehrungen
· Aktualisierung von Fachliteratur und Gesetzestexten (z. B. Einsortierung von Nachträgen)
· Allgemeine Schreibarbeiten
· Bestellung, Verwaltung und Ausgabe von Büromaterial und Verbrauchsmitteln
· Telefonvermittlung
· Vorbereitung der Abwesenheits- und Urlaubsplanung
· Terminüberwachung
· Besprechungsmanagement, Fertigen von Einladungen, Raumbuchung, Terminkoordination und Vorbereitung
· Führen und Aktualisierung der Outlookkalender
Ihr Profil
A-Kriterien - diese müssen erfüllt sein:
· eine abgeschlossene Berufsausbildung
o zur / zum Verwaltungsfachangestellten
o zur Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement
oder
o eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung
sowie
· sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
· sicherer und routinierter Umgang mit den gängigen Office-Programmen, insbesondere MS-Word und MS-Excel, Internet und webbasierten Anwendungen
· gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (sicherer Umgang, mindestens B2)
· ggfs. aktuell gültiger Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
· gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen
· Organisationsgeschick, Engagement, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit, Flexibilität
· Führerschein Klasse „B“
· Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Ansprechpartner
Für Fachfragen steht Ihnen Frau Just (Tel. 06134 / 602 9030) zur Verfügung.
Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134 / 602 4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:
· Anschreiben
· Tabellarischer Lebenslauf
· Prüfungszeugnis der Ausbildung bzw. des Studiums
· Arbeitszeugnisse
· bei ausländischen Abschlüssen und Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
· Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
· Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen „B (Alt 3)“
· ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
· ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
· ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
· Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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