Auszubildende zur Köchin / Auszubildender zum Koch (w/m/d) - 42-2024
Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
in Mühlheim am Main
ist in der Direktion Bereitschaftspolizei Südost zum 01. August 2025 ein Ausbildungsplatz als
Auszubildende zur Köchin / Auszubildender zum Koch (w/m/d)
Kennziffer 42-2024
zu besetzen.
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem TVA-H BBiG.
Sie kochen gerne, interessieren sich für den Umgang mit Lebensmitteln und setzen sich mit Ernährungsfragen auseinander? Zudem sind Sie auf der Suche nach einer Ausbildung, in der Sie Kreativität, Ihre sorgfältige Arbeitsweise und Ihre organisatorischen Fähigkeiten optimal einsetzen können?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten Ihnen in der dreijährigen Lehrzeit eine umfassende handwerkliche Ausbildung im Kochberuf, die Ihnen Entwicklungs- und Aufstiegschancen für Ihr weiteres Berufsleben eröffnet.
- Herstellen von Speisen
o Suppen und Soßen
o Vorspeisen und Anrichten von kalten Platten bzw. Buffets
o Hauptspeisen
o Verarbeiten von Teigen und Massen
- Erstellen von Speiseplänen
- Warenwirtschaft (Einkauf, Lagerung, Preiskalkulation)
- Organisieren von Arbeitsabläufen
- Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren; Einsetzen von Küchengeräten und -maschinen
- Zubereiten von pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln
- Werbung und Verkaufsförderung
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Lebensmittelrechtliche Grundlagen und Hygiene
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Anforderungsprofil
A-Kriterien - diese müssen erfüllt sein:
- mindestens qualifizierter Hauptschulabschluss
- gute Deutschkenntnisse (Nachweis mit aktuellstem Zeugnis) in Wort und Schrift
- gute Mathematikkenntnisse (Nachweis mit aktuellstem Zeugnis)
- Grundkenntnisse in den MS-Office Standardprodukten Word und Excel
- Zuverlässigkeit
- Pünktlichkeit
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- ggfs. aktuell gültiger Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
B-Kriterien - wünschenswert:
- Freude im Team zu arbeiten
- Qualitäts- und Hygienebewusstsein
- hohe Motivation und Leistungsbereitschaft
- selbstständiges, verantwortungsvolles und gewissenhaftes Arbeiten
- höfliches und freundliches Auftreten sowie
- ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
Unser Angebot
- Eine interessante Ausbildung bei der Polizei Hessen im öffentlichen Dienst
- Abwechslungsreiche Aufgaben in einem spannenden und teilweise einzigartigen Arbeitsumfeld
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen“
- Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, 1 zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr
- Die Arbeitszeit erstreckt sich am Arbeitsplatz in der Regel von montags bis freitags auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 14:30 Uhr (inklusive Pause) mit digitaler Zeiterfassung
- Eine Ausbildungsvergütung (im 1. Ausbildungsjahr brutto 1.276 Euro/ Monat) nach den Vorschriften des Tarifvertrages für Auszubildende des Landes Hessen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-H BBiG) sowie Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
- Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in angrenzenden Gebieten, zunächst befristet bis 31.12.2026
- Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Ansprechpartner
Für Fachfragen steht Ihnen Frau Wegmann (Tel. 06108 / 603-181) zur Verfügung.
Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134 / 602-4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- die letzten beiden Schulzeugnisse
- ggfs. Abschlusszeugnisse
- ggfs. Arbeitszeugnisse
- ggfs. Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen (Praktika)
- ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Beschwerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Die Absolvierung der Ausbildung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich dann entsprechend.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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