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Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied Anerkennung

Bezeichnung:

AuslÀndische Berufsqualifikation als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied Anerkennung

Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Beruf Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie eine staatliche Anerkennung erhalten.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zustÀndige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prÌft die Gleichwertigkeit der beiden Qualifikationen.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mÃŒssen Sie noch weitere Voraussetzungen fÃŒr die staatliche Anerkennung erfÃŒllen. Insbesondere mÃŒssen sie Berufserfahrung, regelmÀÃige Fortbildungen und berufspÀdagogische und arbeitspÀdagogische Kenntnisse nachweisen. DafÃŒr mÃŒssen Sie bereits die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied haben. Sie mÃŒssen auch mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem Beruf und die Teilnahme an den erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen nachweisen.
Sie mÌssen auch die erforderliche ZuverlÀssigkeit fÌr die TÀtigkeit als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied nachweisen.
Den Antrag fÌr das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Teaser

Sie möchten in Deutschland als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied arbeiten? Dann brauchen Sie die staatliche Anerkennung. DafÌr mÌssen Sie insbesondere Ihre auslÀndische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

Antragstellung
Sie stellen einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied bei der zustÀndigen Stelle. DafÌr mÌssen Sie in Deutschland bereits die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied haben.
Die zustÀndige Stelle prÌft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die staatliche Anerkennung kann nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Gleichgestellte PrÃŒfungszeugnisse
Manche PrÃŒfungszeugnisse (Qualifikationen) aus dem Ausland werden ohne eine individuelle GleichwertigkeitsprÃŒfung mit der PrÃŒfung zur Hufbeschlaglehrschmiedin oder zum Hufbeschlaglehrschmied gleichgestellt. Die gleichgestellten PrÃŒfungszeugnisse sind in Anlage 2 der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung aufgelistet.
PrÃŒfung der Gleichwertigkeit
Wenn Ihr PrÌfungszeugnis nicht automatisch gleichgestellt wird, vergleicht die zustÀndige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Die zustÀndige Stelle prÌft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer auslÀndischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Mögliche Ergebnisse der PrÌfung
Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre auslÀndische Berufsqualifikation anerkannt. Die zustÀndige Stelle kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestÀtigen. Sie mÌssen noch die weiteren Voraussetzungen erfÌllen. Dann erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied.
Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Vielleicht können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufspraxis, andere Kenntnisse, Fertigkeiten oder FÀhigkeiten ausgleichen. Die Berufspraxis mÌssen Sie nachweisen. Kenntnisse, Fertigkeiten und FÀhigkeiten muss eine Behörde des Staates bescheinigen, in dem Sie die Kenntnisse oder FÀhigkeiten erworben haben.
Es kann aber sein, dass die wesentlichen Unterschiede nicht durch diese Kenntnisse, Fertigkeiten und FÀhigkeiten ausgeglichen werden können. Dann wird Ihre auslÀndische Berufsqualifikation nicht anerkannt. Sie dÌrfen dann nicht als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied in Deutschland arbeiten.
Die zustÀndige Stelle nennt Ihnen aber die wesentlichen Unterschiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgleichen können. Sie können eine AusgleichsmaÃnahme machen, um die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
AusgleichsmaÃnahmen
Es gibt verschiedene AusgleichsmaÃnahmen:

  • Anpassungslehrgang: Der Anpassungslehrgang dauert maximal drei Jahre.
  • EignungsprÃŒfung: In der EignungsprÃŒfung werden die Bereiche geprÃŒft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.

Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer EignungsprÃŒfung wÀhlen. Wenn Sie die AusgleichsmaÃnahme erfolgreich absolvieren und alle weiteren Voraussetzungen erfÃŒllen, erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied.

Voraussetzungen

  • Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied.
  • Sie haben die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied in Deutschland.
  • Sie haben mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied.
  • Sie haben jÀhrlich an den erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen.
  • Sie haben die nötigen berufspÀdagogischen und arbeitspÀdagogischen Kenntnisse.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlÀssig fÃŒr die Arbeit als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied und haben nicht gegen den Tierschutz verstoÃen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • IdentitÀtsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geÀndert hat)
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
  • Nachweis der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied
  • Ausbildungsnachweise (zum Beispiel Ort, zeitlicher Umfang und Inhalte der Ausbildung)
  • Nachweise ÃŒber Ihre relevante Berufserfahrung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied
  • Nachweise ÃŒber weitere relevante Kenntnisse, Fertigkeiten und FÀhigkeiten (zum Beispiel Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Nachweis von berufspÀdagogischen und arbeitspÀdagogischen Kenntnissen)
  • Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
  • Nachweis der persönlichen Eignung: amtliches FÃŒhrungszeugnis aus Deutschland. Oder: BestÀtigung des Ausbildungslandes, dass Sie nicht gegen den Tierschutz verstoÃen haben.
  • Sie kommen aus einem Drittstaat und wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann mÃŒssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu VorstellungsgesprÀchen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, mÃŒssen Sie deutsche Ãbersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Ãbersetzungen mÃŒssen von Ãbersetzerinnen und Ãbersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermÀchtigt sind.

Welche GebÃŒhren fallen an?

Die Kosten hÀngen generell von dem Aufwand fÌr die Bearbeitung ab.
ZusÀtzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel fÃŒr Ãbersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2, § 5 Gesetz Ìber den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)")
§ 2 Verordnung Ìber den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)")
§§ 2, 4 Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)")

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der zustÀndigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann ÌberprÌft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zustÀndigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Was sollte ich noch wissen?

Verfahren fÌr SpÀtaussiedler
Als SpÀtaussiedlerin oder SpÀtaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zustÀndige Stelle berÀt Sie, welches Verfahren fÌr Sie passt.

WeiterfÃŒhrende Informationen

Gleichgestellte im Ausland erworbene PrÃŒfungszeugnisse ÃŒber die PrÃŒfung zur Hufbeschlaglehrschmiedin oder zum Hufbeschlaglehrschmied")
Informationen zur Anerkennung auslÀndischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland")
Finanzielle Hilfen fÃŒr das Anerkennungsverfahren")
Ãffentlich bestellte Ãbersetzerinnen und Ãbersetzer in Deutschland")
Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz")

Herausgebende Stelle

Bundesinstitut fÃŒr Berufsbildung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium fÌr ErnÀhrung und Landwirtschaft
Bundesinstitut fÃŒr Berufsbildung

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

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