Mitarbeiter*in für die Straßenverkehrsbehörde für das Ordnungsamt
Die Universitätsstadt Gießen stellt ein:
Mitarbeiter*in für die Straßenverkehrsbehörde für das Ordnungsamt
Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen ist. Die Stelle ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG ohne Sachgrund für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
· Bearbeitung von Anträgen nach § 29 Abs. 3 StVO (Großraum- und Schwertransporte), § 45 StVO (Anordnung von Verkehrsbeschränkungen oder Umleitungen) inkl. Erstellung von Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen sowie nach § 46 StVO (Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse) sowie deren Überwachung,
· Erlass/Bearbeitung von Bescheiden im Bereich der Straßenverkehrsbehörde,
· Erteilung von allgemeinen Auskünften und Beratung von Antragstellerinnen und Bürgerinnen,
· bedarfsweise Einsatz als Ordnungspolizeibeamt*in.
Persönliches und fachliches Anforderungsprofil:
· Vorrangig erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder zur/zum Kauffrau*mann für Büromanagement oder alternativ in einem vergleichbaren Bürofachberuf,
· Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil,
· Bildschirmtauglichkeit und gute Kenntnisse im Bereich der MS-Office-Standardsoftware,
· hohes Maß an Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft,
· Bereitschaft zur Fortbildung zum/zur Ordnungspolizeibeamt*in,
· selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise,
· freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit Bürger*innen,
· Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit,
· Fahrerlaubnis Klasse B,
· interkulturelle Kompetenz ist wünschenswert.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD.
Wir bieten Ihnen
· Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team,
· attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote,
· ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet,
· flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. auch die Möglichkeit von Home-Office und mobilem Arbeiten,
· Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
· einen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und ortsnaher Natur,
· betriebliche Altersvorsorge,
· Sonderzahlungen nach dem TVöD für Beschäftigte,
· ein Jobticket zur Nutzung im gesamten RMV-Gebiet,
· Dienstrad-Leasing.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für unsere moderne, offene, bürgerorientierte Verwaltung sind Bewerbungen von Fachkräften mit Migrationshintergrund gewünscht.
Eine Besetzung der Vollzeitstelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben aller Hierachieebenen.
Die Universitätsstadt Gießen zeichnet sich durch Gleichstellung, Antidiskriminierung und Chancengleichheit aus. Daher wünschen wir uns von allen Bewerber*innen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Wenn Sie unser Angebot angesprochen hat, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 11\. Februar 2025 an die
Universitätsstadt Gießen
- Haupt- und Personalamt -
Berliner Platz 1, 35390 Gießen.
Onlinebewerbungen nehmen wir bevorzugt entgegen. Diese richten Sie bitte an bewerbung@giessen.de.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Blaufelder vom Haupt- und Personalamt unter der Rufnummer 0641 306-2045 zur Verfügung.
Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Hefter o. Ä. vor, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Sollte eine Rücksendung der Unterlagen gewünscht werden, bitten wir einen frankierten Rückumschlag beizufügen. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren vernichtet. Des Weiteren wird ebenfalls aus Kostengründen auf eine Eingangsbestätigung und auf Zwischennachrichten verzichtet.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.