Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (w/m/d) - Mainz-Kastel - 39-2024
Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz
sind beim Polizeiärztlichen Dienst in der Außenstelle Mainz-Kastel mehrere unbefristete Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (w/m/d)
Kennziffer 39-2024
zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TV-H.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach Bewährung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.
Ihre Aufgaben
- Mitarbeit im arztpraxisähnlichen Dienst mit Durchführung von apparatetechnischen Untersuchungen, Blutentnahmen, Impfungen und Ambulanzdienst
- Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen für das polizeiliche Personal
- rettungsdienstliche Begleitung polizeilicher Einsätze und Veranstaltungen
- Einsatz als Taucherarztgehilfin/-gehilfe (bei vorliegender oder zu erwerbender Qualifikation)
Anforderungen
A-Kriterien - diese müssen erfüllt sein:
eine abgeschlossene Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter mit entsprechender
Anerkennung
- entsprechende aktuelle Berufserfahrung (hauptberuflich im originären Rettungsdienst im vergangenen Jahr)
- Fahrerlaubnis Klassen „B“ und „C1“ sowie die Bereitschaft zu landesweiten Dienstreisen
- ein hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit
- die Bereitschaft für ungewöhnliche Arbeitszeiten und Leistung von Mehrarbeit bei dienstlichemErfordernis (z. B. am Wochenende) muss vorhanden sein
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B2)
B-Kriterien - wünschenswert:
- der Ausbilderschein zum Unterrichten von Erste Hilfe und/oder Sanitätslehrgängen
- der Nachweis von absolvierten AMLS-, PHTLS- oder TECC-Seminaren
Teil des Eignungsauswahlverfahrens ist die Prüfung der physischen Belastbarkeit, angelehnt an den Sporttest zu Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Nähere Informationen dazu sind im Internet unter www.polizei.hessen.de zu finden.
Das bieten wir Ihnen
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
- die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Bewährung und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich
- anspruchsvolle Aufgaben mit Raum für eigene Ideen
- ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
- eine Fünf-Tage-Woche (im Regelfall)
- betriebliche Altersvorsorge
- Kinderzulage
- Jahressonderzahlung
- Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)
- Fort- und Weiterbildung
- ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen, zunächst befristet bis 31.12.2026, im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können
Ansprechpartner
Für Fachfragen steht Ihnen beim Polizeiärztlichen Dienst Herr Schmidt (Tel. 06134/602 - 8001) und Herr Schneider, (Tel. 06134/602 - 8100) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602 - 4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnis der Ausbildung
- Arbeitszeugnisse
- bei ausländischen Abschlüssen oder Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
- Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
- Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen „B“ (alt: Klasse 3) sowie C1
- ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
- ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
- Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 31.01.2025 entweder per E-Mail an bewerbung.hpe@polizei.hessen.de (max. 8 MB pro E-Mail) oder online über stellensuche.hessen.de
(Für die Online-Bewerbung erstellen Sie bitte ein vollständiges Bewerberprofil und laden die geforderten
Unterlagen als Einzeldokumente (pro Dokument max. 8 MB) innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch).
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte
Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidium Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“)
auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur
Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch
gewährleistet sein.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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