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Sachbearbeitung (w/m/d) im Referat V 4 "Sicherheit im Luftverkehr"

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
für das Referat V 4 „Sicherheit im Luftverkehr“
bis EntgGr. E 12 TV-H.
Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte des
gehobenen technischen Dienstes bis BesGr. A 12 HBesG.
Die Aufgaben sind im Wechselschichtdienst am Flughafen Frankfurt a. M. (Früh-, Spät-, bzw. Nachtschicht) wahrzunehmen.
Das Referat ist zuständig für die Aufsicht über den Flughafen Frankfurt. Diese umfasst alle Fragen der Betriebssicherheit des Luftverkehrs sowie im Bereich der Luftsicherheit die Eigensicherungs­maßnahmen des Flughafenbetreibers. Weiterhin zählt die Überwachung der Nachtflugbeschrän­kungen zu den Aufgaben.
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AUFGABENBEREICH
· Mittels Kontrollfahrten überprüfen Sie den Zustand der Flug­be­triebs­flächen/Luftver­kehrsanlagen auf Be­triebs­sicher­heit.
· Ihnen obliegt die Abwehr betriebsbedingter Ge­fahren auf dem Flughafen Frank­furt/ Main.
· Sie führen eigenverantwortlich Luft­auf­sichts­maß­nahmen nach § 29 Luft­verkehrs­gesetz durch.
· In Ihren Zuständigkeitsbereich fällt die Überprüfung deutscher und ausländischer Luftfahrzeuge und des Luftfahrtpersonals.
· Zu Ihren Aufgaben gehört zudem die Prü­fung und/oder Entscheidung über Aus­nah­men von den Nacht­flug­be­schränk­un­gen.
· Sie arbeiten mit anderen Behörden in Fra­gen der Luftaufsicht und Luftsicherheit zu­sammen.
· Des Weiteren führen und erstellen Sie not­wendige Do­ku­men­tationen.
AUSBILDUNG / KENNTNISSE
· Sie haben ein abgeschlossenes Hoch­schul­studium (Bachelor/FH-Diplom) vor­zugs­weise mit dem Schwerpunkt Luft­ver­kehr oder Ingenieurwissenschaften oder gleichwertige Kenntnisse und Er­fahrungen aus entsprechender beruflicher Tätigkeit.
· Sie besitzen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Luft­fahrt oder in vergleichbaren Bereichen.
· Sie verfügen über nachgewiesene Kennt­nisse im Bereich der Luftfahrttechnik und des Luftfahrtbetriebs, z. B. durch eine Pri­vatpilotenlizenz.
· Sie haben idealerweise vertiefte Kennt­nisse des Luft- und Verwaltungs­rechts, der einschlägigen europäischen Vorschriften sowie der nationalen und internationalen Richtlinien und Empfehlungen.
· Sie besitzen gute mündliche sowie schrift­li­che Kenntnisse der englischen Sprache.
· Sie sind in Besitz einer gültigen Fahr­erlaub­nis der Klasse B.
· Eine Lizenz für Berufs- oder Privatpiloten, als Flugingenieur oder langjährige flieger­ische Erfahrungen sind vorteilhaft.
· Erfahrungen in vergleichbaren Aufsichtstä­tigkeiten in der Luftfahrt oder idealerweise in der Luftfahrtverwaltung sind wünschens­wert.

SIE BRINGEN MIT

Sie besitzen eine gute Auffassungsgabe, arbeiten selbstständig, zeigen Eigeninitia­tive und treten höflich und sicher auf. Sie haben ein ausgeprägtes Sicherheitsbe­wusstsein. Sie verfügen über Durch­setzungs­vermögen, Verhandlungsge­schick und eine ausgeprägte Teamfähig­keit. Sie haben eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Darüber hin­aus verfügen Sie über gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen.

WIR BIETEN IHNEN

· Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfälti­gen Aufgaben und Entwicklungs­perspekti­ven
· Flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
· Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rah­men des “LandesTickets” auch während der Freizeit
· Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
· Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
· Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsför­derung, z.B. Firmenfitnessangebote mit Koopera­tionspartnern
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Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen fest­gelegt. Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist nach entsprechender Bewährung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach BesGr. A 10 möglich.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewer­bung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 09.03.2025 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de unter Angabe der Kennung
V 4_SB.
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
· Motivationsschreiben
· Lebenslauf
· Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses
· Sofern noch keine Urkunde bzw. Zeugnis vorhanden ist, ist eine Bescheinigung der Hoch­schule über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erforderlich.
· Schulabschlusszeugnis
· Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWEVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfü­gung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für auslän­disches Bildungswesen nachzureichen.
· Arbeitszeugnisse
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Stellenausschreibung !

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Veröffentlicht am 24.03.2025

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