Sachbearbeitung (w/m/d) im Referat V 4 "Sicherheit im Luftverkehr"
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
für das Referat V 4 „Sicherheit im Luftverkehr“
bis EntgGr. E 12 TV-H.
Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte des
gehobenen technischen Dienstes bis BesGr. A 12 HBesG.
Die Aufgaben sind im Wechselschichtdienst am Flughafen Frankfurt a. M. (Früh-, Spät-, bzw. Nachtschicht) wahrzunehmen.
Das Referat ist zuständig für die Aufsicht über den Flughafen Frankfurt. Diese umfasst alle Fragen der Betriebssicherheit des Luftverkehrs sowie im Bereich der Luftsicherheit die Eigensicherungsmaßnahmen des Flughafenbetreibers. Weiterhin zählt die Überwachung der Nachtflugbeschränkungen zu den Aufgaben.
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AUFGABENBEREICH
· Mittels Kontrollfahrten überprüfen Sie den Zustand der Flugbetriebsflächen/Luftverkehrsanlagen auf Betriebssicherheit.
· Ihnen obliegt die Abwehr betriebsbedingter Gefahren auf dem Flughafen Frankfurt/ Main.
· Sie führen eigenverantwortlich Luftaufsichtsmaßnahmen nach § 29 Luftverkehrsgesetz durch.
· In Ihren Zuständigkeitsbereich fällt die Überprüfung deutscher und ausländischer Luftfahrzeuge und des Luftfahrtpersonals.
· Zu Ihren Aufgaben gehört zudem die Prüfung und/oder Entscheidung über Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen.
· Sie arbeiten mit anderen Behörden in Fragen der Luftaufsicht und Luftsicherheit zusammen.
· Des Weiteren führen und erstellen Sie notwendige Dokumentationen.
AUSBILDUNG / KENNTNISSE
· Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom) vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Luftverkehr oder Ingenieurwissenschaften oder gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen aus entsprechender beruflicher Tätigkeit.
· Sie besitzen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Luftfahrt oder in vergleichbaren Bereichen.
· Sie verfügen über nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der Luftfahrttechnik und des Luftfahrtbetriebs, z. B. durch eine Privatpilotenlizenz.
· Sie haben idealerweise vertiefte Kenntnisse des Luft- und Verwaltungsrechts, der einschlägigen europäischen Vorschriften sowie der nationalen und internationalen Richtlinien und Empfehlungen.
· Sie besitzen gute mündliche sowie schriftliche Kenntnisse der englischen Sprache.
· Sie sind in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
· Eine Lizenz für Berufs- oder Privatpiloten, als Flugingenieur oder langjährige fliegerische Erfahrungen sind vorteilhaft.
· Erfahrungen in vergleichbaren Aufsichtstätigkeiten in der Luftfahrt oder idealerweise in der Luftfahrtverwaltung sind wünschenswert.
SIE BRINGEN MIT
Sie besitzen eine gute Auffassungsgabe, arbeiten selbstständig, zeigen Eigeninitiative und treten höflich und sicher auf. Sie haben ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein. Sie verfügen über Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und eine ausgeprägte Teamfähigkeit. Sie haben eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Darüber hinaus verfügen Sie über gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen.
WIR BIETEN IHNEN
· Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven
· Flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
· Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
· Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
· Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
· Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung, z.B. Firmenfitnessangebote mit Kooperationspartnern
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Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt. Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist nach entsprechender Bewährung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach BesGr. A 10 möglich.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 09.03.2025 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de unter Angabe der Kennung
V 4_SB.
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
· Motivationsschreiben
· Lebenslauf
· Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses
· Sofern noch keine Urkunde bzw. Zeugnis vorhanden ist, ist eine Bescheinigung der Hochschule über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erforderlich.
· Schulabschlusszeugnis
· Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWEVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen.
· Arbeitszeugnisse
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Stellenausschreibung !
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